Technische Überwachung Rhein-Ruhr
Ihr Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik in NRW

Was macht T.Ü.R.R. aus?

Bei Fragen rund ums KFZ sind wir als Technische Überwachung Rhein-Ruhr Ihr richtiger Ansprechpartner!
Außerdem sind wir nicht Ort- bzw. Stadt-gebunden. Wir beraten und betreuen Sie im ganzen NRW!

KFZ-Gutachten

Unfallgutachten, Wertgutachten, Reparatur­bestätigung, Kurzgutachten (Kostenvor­anschlag) gehören zu unseren Kernleis­tungen als Sachverständige in Nordrhein-Westfalen

Prüfingenieure

Wir führen Haupt- und Abgasunter­suchungen (HU und AU) für Ihr Fahrzeug im Namen und auf Rechnung der amtlich anerkannten Überwachungs­organisation TÜV Nord durch.

Effizient

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Haupt­untersuchung nach §29 StVZO, einschließlich der Abgasunter­suchung für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge bis 3,5 t und Anhänger sowie Unfallgutachten und Wertgutachten für KFZ.

24h Unfallschaden­service

Bei einem unerwünschten Verkehrsunfall bieten wir Ihnen 24/7 unsere Expertise an. Wir wissen, dass es schnell gehen muss und unterstützen Sie bei der Bewertung und Untersuchung Ihres zu Schaden gekommenen Fahrzeugs.

Unsere Leistungen

Unfallgutachten-von-unabhaengiger-KFZ-Sachverstaendiger-Gutachter

Unfallgutachten

Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten.

TUEV-AU-Hauptuntersuchung-Abgasuntersuchung Partner TÜV Nord

HU & AU
Haupt- und Abgasuntersuchungen

Alle zwei Jahre schreibt der Gesetzgeber eine Hauptun­tersuchung für Fahrzeuge vor, nur bei Neuwagen steht der Prüftermin erstmals nach drei Jahren an. Danach wechselt das Prüfintervall in den Zwei­jahres­rythmus. Umgangssprachlich ist meist vom TÜV die Rede, wenn es um die Haupt­untersuchung geht. Im Rahmen der Abgas­untersuchung wird das Abgassystem auf die Umwelt­verträglichkeit untersucht.

Aenderungsabnahmen-nach §19.3 STVZO Strassenverkehrsordnung

Änderungsabnahmen
nach §19.3 STVZO

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer vorgeschrieben. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den § 19.3 bzw. 21 der StVZO geregelt.

Einstufung-von-Oldtimern §23-STVO-Strassenverkehrsordnung

Gutachten & Einstufung von Oldtimern
H-Kennzeichen nach §23 STVZO

Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens. Ein Fahrzeug wird nach einem Alter von 30 Jahren als ein Oldtimer eingestuft. Dadurch erhöht sich auch der Wert Ihres Lieblingsstücks. Dabei muss sich das angehende Oldtimer in einem fahrbereiten Zustand befinden, keine Durchrostungen und keine unsachgemäß reparierte Unfallschäden aufweisen.

Untersuchung BOKraft (Taxi, Mietwagen)
Untersuchung nach §41/42 BOKRAFT

Kraftfahrzeuge, die zur Personenbeförderung genutzt werden, müssen besondere Prüfpflichten erfüllen. Wir untersuchen unter anderem Kraftfahrzeuge oder Kraftomnibusse wie z.B. Taxen, Mietwagen und Omnibusse bis 3,5t nach Bestimmungen der BOKraft.

Wertgutachten
Fahrzeugbewertung der unabhängigen KFZ-Sachverständiger der TÜRR

Für eine Fahrzeugbewertung ist ein Wertgutachten durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter eine zuverlässige Quelle. Ein Gutachter erstellt ein Kfz-Gutachten anhand von festgelegten Kriterien. Das Wertgutachten ist vor allem bei einem Unfall für die Versicherung von Bedeutung.